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Die Gerichtskosten von Fr. 7'000.-- werden zur Hälfte den Beschwerdeführern unter Solidarhaft

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10. Juni 08

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 21/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht·DE·13 min·1
Teilweise Gutheissung