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Die Gerichtskosten von Fr. 6'000.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt

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3. März 10

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 612/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Aargau·DE·6 min·1
Teilweise Abweisung