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Die Gerichtskosten von Fr. 3'000.-- werden zur Hälfte den Beschwerdeführern unter Solidarhaft

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19. Dez. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 337/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Lucerne·DE·28 min·1
Teilweise Abweisung