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Die Gerichtskosten von Fr. 3'000.-- werden im Umfang von Fr. 1'500.-- den Beschwerdeführern

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17. Nov. 08

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 126/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·16 min·1
Teilweise Gutheissung