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Die Gerichtskosten von Fr. 25'000.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt

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29. Mai 12

Erbrecht

5A 473/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht/AppenzellInnerrhoden·DE·41 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung