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Die Gerichtskosten von Fr. 200'000.-- werden den Beschwerdeführerinnen zu gleichen Teilen unter solidarischer Haftung auferlegt

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12. Juli 10

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 360/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht·DE·24 min·11
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung