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Die Gerichtskosten von Fr. 20'000.-- werden unter solidarischer Haftbarkeit den Beschwerdegegnern auferlegt

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8. Mai 12

Vertragsrecht

4A 500/2011/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·15 min·1
Teilweise Gutheissung