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Die Gerichtskosten von Fr. 20'000.-- werden den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt

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4. Feb. 08

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 418/2007/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Zurich·DE·21 min·1
LeitentscheidBGEAbweisung