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Die Gerichtskosten von Fr. 2'500.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auferlegt

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17. Feb. 10

Ökologisches Gleichgewicht

2C 512/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/StGallen·DE·6 min·1
Nichteintreten