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Die Gerichtskosten von Fr. 2'500.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt

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22. Feb. 13

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 872/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Aargau·DE·12 min·13
Teilweise Abweisung