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Die Gerichtskosten von Fr. 2'500.-- werden den Beschwerdeführerinnen auferlegt

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12. Nov. 09

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 253/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Thurgau·DE·8 min·1
Teilweise Abweisung