Skip to content

Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.-- werden den Beschwerdeführenden unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
9. Apr. 13

Wirtschaft

2C 384/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Wirtschaft·DE·1 min·1
Gegenstandslosigkeit