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Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden je zur Hälfte der Beschwerdeführerin 1

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24. Juni 10

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 461/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht·DE·6 min·1
Nichteintreten