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Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen unter solidarischer Haftung auferlegt

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22. Sept. 11

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 330/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Bern·DE·8 min·14
Teilweise Abweisung