Skip to content

Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit für den gesamten Betrag je zu einem Viertel auferlegt

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
29. Feb. 12

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 127/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·5 min·1
Nichteintreten