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Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit für den ganzen Betrag zu je einem Drittel auferlegt

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18. Apr. 12

Strafprozess

1C 189/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·3 min·1
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