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Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haftung auferlegt

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23. Jan. 13

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 882/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Zurich·DE·7 min·11
Teilweise Abweisung