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Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haftbarkeit für den ganzen Betrag je zu einem Drittel auferlegt

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8. Jan. 13

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 677/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·3 min·1
Nichteintreten