Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haftbarkeit für den ganzen Betrag je zu einem Drittel auferlegt — Richter — Swissrulings
Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haftbarkeit für den ganzen Betrag je zu einem Drittel auferlegt