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Die Gerichtskosten im Betrag von Fr. 2'000.-- werden im Umfang von Fr. 1'500.-- den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auferlegt

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1. Juni 12

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

2C 433/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Unterrichtswesen und Berufsausbildung/Schwyz·DE·40 min·14
Teilweise Gutheissung