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Die Eidgenossenschaft (Bundesanwaltschaft) hat den Beschwerdeführern 2-4 eine Entschädigung von Fr. 2'500.-- zu bezahlen

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
3. Okt. 12

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 370/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·11 min·14
Gutheissung