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Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von Fr. 1'500.-- zu bezahlen

1 Entscheide·0 Präsident·7 Aufrufe
27. Aug. 10

Ökologisches Gleichgewicht

1C 214/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·6 min·13
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