Skip to content

Die Beschwerdeführerinnen haben die privaten Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
24. Feb. 12

Enteignung

1C 424/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Enteignung·DE·11 min·1
Abweisung