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Die Beschwerdeführerin 2 hat dem Beschwerdegegner eine reduzierte Parteientschädigung von Fr. 1'000.-- zu bezahlen

1 Entscheide·0 Präsident·10 Aufrufe
23. Dez. 08

Familienrecht

5A 341/2008/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Schwyz·DE·21 min·11
Teilweise Gutheissung