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Die Beschwerdeführer werden für das Berichtigungsverfahren aus der Bundesgerichtskasse mit Fr. 1'000.-- entschädigt

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14. Sept. 10

Ökologisches Gleichgewicht

1G 1/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·4 min·16
Gutheissung