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Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 9'000.-- zu entschädigen

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13. Okt. 09

Haftpflichtrecht

4A 235/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Haftpflichtrecht/Lucerne·DE·13 min·1
Teilweise Abweisung