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Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 3'500.-- zu entschädigen

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
5. Jan. 10

Vertragsrecht

4A 343/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Solothurn·DE·11 min·1
Teilweise Abweisung