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Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 14'000.-- zu entschädigen

1 Entscheide·0 Präsident·7 Aufrufe
8. Feb. 13

Staatshaftung

4A 516/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Staatshaftung/Zurich·DE·18 min·12
Teilweise Abweisung