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Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen

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17. Nov. 09

Vertragsrecht

4A 424/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung