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Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen

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3. Feb. 11

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 217/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·27 min·2
Teilweise Abweisung