Die Beschwerdeführer haben der C.________ AG sowie der Einwohnergemeinde Wohlen AG für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit eine Parteientschädigung von je Fr. 2'000.-- zu bezahlen — Richter — Swissrulings
Die Beschwerdeführer haben der C.________ AG sowie der Einwohnergemeinde Wohlen AG für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit eine Parteientschädigung von je Fr. 2'000.-- zu bezahlen