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Die Beschwerdeführer haben den privaten Beschwerdegegnern eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 2'000.-- zu bezahlen

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22. Dez. 10

Strafprozess

1B 329/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Zurich·DE·5 min·1
Nichteintreten