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Die Beschwerdeführer haben den Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftung mit Fr. 6'000.-- zu entschädigen

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28. Jan. 13

Gesellschaftsrecht

4A 512/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht/Zurich·DE·8 min·2
Teilweise Abweisung