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Die Beschwerdeführer haben den Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 3'500.-- zu entschädigen

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12. Okt. 09

Vertragsrecht

4A 450/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·6 min·2
Teilweise Abweisung