Der Zwischenentscheid (Dispositiv-Ziffer 2) besteht in der Rückweisung an die Vorinstanz betreffend das Schadenersatzbegehren von Fr. 3'423'344.-- wegen Gewährung eines Darlehens an die W.________ SA (Anspruchsgrundlage: Art. 717 Abs. 1 i.V.m. Art. 757 OR). Diesen Zwischenentscheid fechten die Beschwerdeführerinnen ausdrücklich nicht an. Ebensowenig erheben sie Beschwerde gegen den Teilentscheid betreffend das Schadenersatzbegehren 1