Der Kanton Zug (Kasse des Obergerichtes) hat den Beschwerdeführern für das Verfahren vor Bundesgericht eine (reduzierte) pauschale Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu entrichten — Richter — Swissrulings
Der Kanton Zug (Kasse des Obergerichtes) hat den Beschwerdeführern für das Verfahren vor Bundesgericht eine (reduzierte) pauschale Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu entrichten