Der Kanton Zürich hat der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- für das bundesgerichtliche Verfahren auszurichten — Richter — Swissrulings
Der Kanton Zürich hat der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- für das bundesgerichtliche Verfahren auszurichten