Der Kanton Thurgau (Kasse des Obergerichts) hat den Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- auszurichten — Richter — Swissrulings
Der Kanton Thurgau (Kasse des Obergerichts) hat den Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- auszurichten