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Der Kanton St. Gallen (Kasse der Staatsanwaltschaft) hat den Beschwerdeführern für das Verfahren vor Bundesgericht eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu entrichten

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23. Mai 11

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 122/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·10 min·1
Gutheissung