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Der Grundsatz der Einheit der Materie ist nach dem Gesagten einerseits in Art. 34 Abs. 2 BV verankert. Im Kanton Zürich ist er andererseits für Verpflichtungskredite auch in § 40 CRG festgeschrieben. Nach dieser Bestimmung werden Ausgaben für ein bestimmtes Vorhaben

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9. Dez. 10

Politische Rechte

1C 283/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·16 min·1
Abweisung