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C). Nur die restlichen 7'800 m² BGF befänden sich in den neuen Baustandorten D1-D4. In diesen gälten zusätzlich die Vorschriften des GGP über die maximale Gebäudelänge (20 bzw. 30 m)

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30. Jan. 13

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 164/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·49 min·2
Teilweise Gutheissung