B.a Mit Veranlagungsverfügungen vom 23. Januar 2008 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt die Erben ausgehend von einem Einstandswert von Fr. 800'470.-- zu einem steuerbaren Grundstückgewinn von je Fr. 60'000.-- — Richter — Swissrulings
B.a Mit Veranlagungsverfügungen vom 23. Januar 2008 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt die Erben ausgehend von einem Einstandswert von Fr. 800'470.-- zu einem steuerbaren Grundstückgewinn von je Fr. 60'000.--