B.________ (Beschwerdeführer) Herrn C.________ (Beschwerdegegner) ihren landwirtschaftlichen Betrieb zu einem Preis von Fr. 1'450'000.--. Anlässlich der öffentlichen Beurkundung leistete der Beschwerdegegner vereinbarungsgemäss eine Anzahlung von Fr. 100'000.--. Am 1. April 2001 übernahm er den Landwirtschaftsbetrieb zur Bewirtschaftung