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B.________ (Beschwerdeführer) Herrn C.________ (Beschwerdegegner) ihren landwirtschaftlichen Betrieb zu einem Preis von Fr. 1'450'000.--. Anlässlich der öffentlichen Beurkundung leistete der Beschwerdegegner vereinbarungsgemäss eine Anzahlung von Fr. 100'000.--. Am 1. April 2001 übernahm er den Landwirtschaftsbetrieb zur Bewirtschaftung

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26. Okt. 09

Vertragsrecht

4A 237/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Thurgau·DE·16 min·2
Teilweise Abweisung