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Auslagen). Für das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht wurde der Enteigneten eine Parteientschädigung von Fr. 71'527.05 zugesprochen. Die Enteigner verlangen eine Reduktion beider Parteientschädigungen

1 Entscheide·0 Präsident·10 Aufrufe
9. Dez. 11

Enteignung

1C 100/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Enteignung·DE·1h 10min·18
LeitentscheidBGEAbweisung