Alle weiteren Begehren wies der Einzelschiedsrichter ab (Dispositiv-Ziff. 9). Die Verfahrenskosten von Fr. 56'800.-- wurden im Umfang von Fr. 55'400.-- aus dem vom Beschwerdegegner 1 geleisteten Kostenvorschuss beglichen — Richter — Swissrulings
Alle weiteren Begehren wies der Einzelschiedsrichter ab (Dispositiv-Ziff. 9). Die Verfahrenskosten von Fr. 56'800.-- wurden im Umfang von Fr. 55'400.-- aus dem vom Beschwerdegegner 1 geleisteten Kostenvorschuss beglichen